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DO.B: Abgeltung von Überstunden eines ärztlichen Leiters

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6685/8/2020 Heft 6685 v. 6.2.2020

DO.B: § 51 Abs 3

OGH 30. 10. 2019, 9 ObA 114/19h

Gemäß § 51 Abs 3 der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreich (DO.B) ist bei Ärzten mit Leitungszulage oder Funktionszulage die Vergütung für geleistete Überstunden bzw Mehrarbeitsstunden in diesen Zulagen enthalten.

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