Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche Pensionen unter welchen Voraussetzungen ab Stichtag 1. 1. 2020 abschlagsfrei sind. Hierbei ist insbesondere die durch das Pensionsanpassungsgesetz 2020 in das ASVG neu eingefügte Bestimmung zu beachten, wonach der Abschlag dann entfällt, wenn am Stichtag mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorhanden sind. Praktische Beispiele veranschaulichen die Thematik.