Der Beitrag analysiert den mit BGBl I 2019/73 (= ARD 6660/16/2019) ab 1. 9. 2019 neu eingeführten Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Konsumation einer einmonatigen Freistellung anlässlich der Geburt seines Kindes (sog Papamonat). Neben einer Erläuterung der im Gesetz verwendeten Begriffe sowie einer ausführlichen Darstellung der Voraussetzungen, der Vorankündigungspflicht und des Kündigungs- und Entlassungsschutzes stellt Reissner durch zahlreiche Hinweise auch die Querverbindung zur sozialrechtlichen Leistung des Familienbonus her. Soweit erforderlich werden auch Lösungsmöglichkeiten für im Gesetz nicht geregelte Problemfälle thematisiert und Antworten auf offengebliebene Fragen gegeben.