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BFG: Haftung eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH - keine agB

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6670/19/2019 Heft 6670 v. 17.10.2019

EStG: § 34

BFG 6. 8. 2019, RV/7100103/2014

Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus Anlass einer eingegangenen Bürgschaft für die Schulden der GmbH können mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Es besteht keine moralische Verpflichtung, für Gesellschaftsschulden einzustehen.

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