Möchte der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber das Dienstverhältnis aufkündigen, sind idR Kündigungsfristen und Kündigungstermine zu beachten. Zwar löst auch eine zeitwidrige Kündigung das Dienstverhältnis zum angegebenen Zeitpunkt auf, doch stehen dem Vertragspartner Schadenersatzansprüche zu. Der richtigen Berechnung der Kündigungsfrist und des konkret zulässigen Kündigungstermins kommt somit eine große Bedeutung zu, wobei neben den gesetzlichen Bestimmungen stets auch kollektivvertragliche und einzelvertragliche Kündigungsregelungen zu beachten sind.