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Schadenersatzansprüche im Arbeitsverhältnis: Verjährung und Verfall

Thema - ArbeitsrechtMag. Bettina SabaraARD 6668/4/2019 Heft 6668 v. 3.10.2019

Nach allgemeinem Zivilrecht verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Diese Frist gilt grundsätzlich auch für Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Für bestimmte Ansprüche gibt es allerdings spezielle gesetzliche Verjährungs- bzw Verfallsfristen, durch die Schadenersatzansprüche bereits früher verjähren bzw verfallen können, außerdem sind kollektivvertragliche Verfallsfristen zu beachten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Verjährungs- und Verfallsfristen, die iZm Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (unter Ausklammerung der Schadenersatzansprüche für Personenschäden) zu beachten sind.

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