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Ausgleichszulage nur bei rechtmäßigem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6667/11/2019 Heft 6667 v. 26.9.2019

ASVG: § 292 Abs 1

OGH 25. 6. 2019, 10 ObS 73/19m

Gemäß § 292 Abs 1 ASVG hat der Pensionsberechtigte Anspruch auf Ausgleichszulage, solange er seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Da sich eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger (§ 53 NAG) nur auf das Aufenthaltsrecht bezieht, hat diese Bescheinigung keinen Einfluss auf den Sozialleistungsanspruch (OGH 10. 5. 2016, 10 ObS 15/16b, ARD 6505/16/2016).

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