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Kein Kinderbetreuungsgeld bei getrenntem Hauptwohnsitz

RechtsprechungSozialrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6666/13/2019 Heft 6666 v. 19.9.2019

KBGG: § 2 Abs 6

OGH 28. 5. 2019, 10 ObS 136/18z

Gemäß § 2 Abs 1 Z 2 KBGG hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt gemäß § 2 Abs 6 KBGG nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

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