Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Steiermark die hohen Geldstrafen, die in der Steiermark gegen ein kroatisches Bauunternehmen wegen fehlender Lohnunterlagen und Beschäftigungsbewilligungen auf Grundlage des § 7i Abs 4 AVRAG und des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG verhängt worden sind, für unzulässig erklärt (EuGH 12. 9. 2019, C-64/18 , C-140/18 , C-146/18 und C-148/18 ). Eine ausführliche Darstellung dieser Entscheidung folgt in einer der nächsten ARD-Ausgaben.