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Familienzeitbonus: Präsenzdienst ist keine sv-pflichtige Erwerbstätigkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6665/11/2019 Heft 6665 v. 12.9.2019

FamZeitbG: § 2 Abs 1 Z 5

Das für den Bezug des Familienzeitbonus zwingend notwendige Erfordernis der tatsächlich durchgehend ausgeübten kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit während der letzten 182 Kalendertage vor Bezugsbeginn ist nicht erfüllt, wenn der den Familienzeitbonus beanspruchende Vater im Beobachtungszeitraum von 182 Kalendertagen seinen Präsenzdienst abgeleistet hat.

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