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Leitende Angestellte nach ArbVG

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6665/9/2019 Heft 6665 v. 12.9.2019

ArbVG: § 36 Abs 2 Z 3, § 105

OGH 27. 6. 2019, 8 ObA 76/18m

Die Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung - und damit auch jene über den allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG - gelten nicht für leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zusteht (§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG).

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