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BFG: Anreise zur neuen auswärtigen beruflichen Tätigkeit - Verpflegung und Unterkunft nicht abzugsfähig

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6664/13/2019 Heft 6664 v. 5.9.2019

EStG: § 16 Abs 1 Z 9, § 20 Abs 1 Z 2 lit e

Als Familienheimfahrten zählen auch die erste Anreise zum Tätigkeitsort sowie die letzte Familienheimfahrt nach Beendigung der Tätigkeit.Die betragliche Begrenzung von Aufwendungen für Familienheimfahrten mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG stellt keine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, da hinsichtlich der betraglichen Obergrenze nicht danach unterschieden wird, ob es sich um einen grenzüberschreitenden oder einen rein innerstaatlichen Sachverhalt handelt.

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