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Zulässigkeit von Zielvereinbarungen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6664/7/2019 Heft 6664 v. 5.9.2019

ABGB: § 878, § 1152

Steht eine Rahmenzielvereinbarung unter Widerrufsvorbehalt, ergibt sich daraus jedenfalls keine Abschlusspflicht (insbesondere) des Arbeitgebers. Ein solcher Widerrufsvorbehalt betreffend Bonuszahlungen ist - sofern kein Kollektivvertrag besteht oder der Bonus über das kollektivvertragliche oder gesetzliche Entgelt hinausgeht - zulässig.

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