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BFG: Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6661/13/2019 Heft 6661 v. 16.8.2019

EStG: § 30

BFG 7. 5. 2019, RV/7103541/2018

Ertragsteuerlich selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter, die weder Grund und Boden noch Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte sind, sind im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG) nicht steuerpflichtig (zB Einbauküchen, Decken und Wandverkleidungen, Einfriedungen, (Außen-)Schwimmbecken, Aufschließungswege, Fahrbahnen und Platzbefestigungen bzw Parkplätze).

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