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Pflichtversicherung bei Entsendung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6661/11/2019 Heft 6661 v. 16.8.2019

VO (EWG) 1408/71: Art 13, 14

VwGH 5. 6. 2019, Ra 2019/08/0091

Gemäß Art 14 Abs 1 lit a VO (EWG) 1408/71 unterliegt eine Person, die in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats entsandt wird, weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats, sofern die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit 12 Monate nicht überschreitet und sie nicht eine andere Person ablöst, für welche die Entsendungszeit abgelaufen ist.

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