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Informationen über Arbeitsbedingungen - EU-Richtlinie

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6660/2/2019 Heft 6660 v. 8.8.2019

Gemäß der RL 91/533/EWG ("NachweisRL") haben die meisten Arbeitnehmer in der EU Anspruch darauf, schriftliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen zu erhalten. Die RL 91/533/EWG gilt jedoch nicht für alle Arbeitnehmer und va im Hinblick auf neue Arbeitsformen, die seit 1991 aufgrund von Arbeitsmarktentwicklungen entstanden sind, gibt es einige Schutzlücken. Am 11. 7. 2019 wurde daher im Amtsblatt der EU die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union kundgemacht (ABl L 186 vom 11. 7. 2019 S 105). Durch diese neue RL sollen auf Unionsebene Mindestanforderungen für die Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses und für die Arbeitsbedingungen festgelegt werden, die für alle Arbeitnehmer gelten und ihnen ein angemessenes Maß an Transparenz und Vorhersehbarkeit ihrer Arbeitsbedingungen garantieren sollen, wobei gleichzeitig ein angemessenes Maß an Flexibilität atypischer Arbeitsverhältnisse beizubehalten ist, damit die Vorteile für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber gewahrt werden.

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