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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6659/1/2019 Heft 6659 v. 1.8.2019

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 6. 2019 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen", KV 345/2019, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). (BGBl II 2019/217)

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