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Dienstvertraglich gedeckte Versetzung an einen neuen Dienstort in neuer Leitungsfunktion

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6658/8/2019 Heft 6658 v. 25.7.2019

AngG: § 6

ArbVG: § 101

Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer im Dienstvertrag, nach Weisung des Arbeitgebers an sämtlichen zur Dienstleistung zugewiesenen Dienstorten in einem bestimmten Bundesland Dienst zu leisten, so muss er der Versetzung an einen anderen Dienstort Folge leisten. Aus der weiteren Formulierung, dass dies insbesondere auch die dauernde Versetzung an einen anderen Dienstort, "wie zB nach B", einschließe, kann nicht abgeleitet werden, dass eine Versetzung an einen anderen Dienstort als B unzulässig wäre.

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