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Der Entgeltanspruch von dauernd freigestellten Betriebsräten

Thema - ArbeitsrechtMMag. Dr. Christoph WiesingerARD 6658/5/2019 Heft 6658 v. 25.7.2019

Mitglieder des Betriebsrats dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für dauernd freigestellte Mitglieder. In diesem Fall stellt sich aber die Frage, wie ihr Entgeltanspruch in Ermangelung einer tatsächlichen Tätigkeit zu bemessen ist. Dieser Fragestellung widmet sich der folgende Beitrag.11Gekürzte Fassung des Beitrages des Verfassers für die Festschrift zum 40-jährigen Bestehen der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (FS 40 Jahre ÖGEBAU, Manz Verlag, 2019).

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