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PD A1 - Entsendung versus gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6658/1/2019 Heft 6658 v. 25.7.2019

Im Zusammenhang mit dem für grenzüberschreitende Tatbestände (EU/EWR/Schweiz) vorgesehenen Formblatt "Portable Document (PD)" A1 langen bei den SV-Trägern seit Kurzem vermehrt Anträge auf Ausstellung dieses Formulars ein. Grund dafür sind nationale Regelungen, die massive Strafen im Falle der Nichtvorlage des PD A1 durch den Arbeitnehmer zur Folge haben (zB neue Regelungen in Frankreich, Italien, Deutschland und der Schweiz). Die Praxis zeigt, dass im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern vorwiegend Entsendungen sowie gewöhnliche Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten auftreten. Speziell hinsichtlich der Abgrenzung der beiden Regelungen ergeben sich immer wieder Fragen, die die NÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter anhand von Beispielen zusammenfasst. ( Quelle: NÖDIS Nr 9/5. 7. 2019)

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