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Cerha/Pühringer, Sachbezüge bei Vorführkraftfahrzeugen, SWK 2019, 719

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6655/21/2019 Heft 6655 v. 4.7.2019

In den vergangenen zwei Jahren war die Frage der richtigen Besteuerung von Sachbezügen bei Vorführ-Kfz wiederholt Gegenstand höchstgerichtlicher Verfahren (vgl va VfGH 12. 10. 2017, V 46/2016 ua, ARD 6575/12/2017; VwGH 21. 11. 2018, Ro 2016/13/0013, ARD 6634/14/2019 sowie VwGH 25. 2. 2019, Ro 2017/08/0035, ARD 6655/12/2019). Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen sowie mit den rechtlichen Grundlagen der Sachbezugsbewertung bei Vorführ-Kfz. Nach Ansicht der Autoren liegt ein offenkundiger Irrtum im Normenprüfungsverfahren vor dem VfGH vor, der die Anträge des BFG auf eine isolierte Aufhebung des § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung wegen Gesetzwidrigkeit als unzulässig zurückgewiesen hat. Die Autoren kritisieren das Erkenntnis des VfGH und die an das VfGH-Erkenntnis anknüpfenden VwGH-Entscheidungen und äußern die Befürchtung, dass ihre ausführlich dargestellten Bedenken bezüglich der Sachbezugsbewertung bei Vorführ-Kfz von den Höchstgerichten abgelehnt werden und somit eine gesetzes- und wohl auch verfassungswidrige Praxis der Finanzverwaltung zementiert wird.

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