vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verstoß gegen Konkurrenzklausel - Mäßigung der Konventionalstrafe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6655/9/2019 Heft 6655 v. 4.7.2019

AngG: § 36, § 38

Die Tatsache allein, dass dem Arbeitgeber aus der Verletzung der Konkurrenzklausel durch den ehemaligen Arbeitnehmer ein fassbarer Schaden nicht erwachsen ist, führt nicht zum Entfall der Konventionalstrafe, weil sie auch der Verstärkung und Befestigung der Verpflichtung dienen soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte