vorheriges Dokument
nächstes Dokument

WKG: Konzern - Begriff "Kammermitglied"

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaARD 6652/15/2019 Heft 6652 v. 6.6.2019

WKG: § 2, § 4, § 138

Gemäß § 138 Abs 2 WKG kommt den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer Parteistellung und ein Beschwerderecht im aufsichtsbehördlichen Verfahren über die Fachgruppenzuordnung zu, wenn es um ein "Kammermitglied" mit mehr als 250 Arbeitnehmern geht. Eine ausdrückliche Definition des Begriffs "Kammermitglied" findet sich im WKG nicht. Allerdings bestimmt § 2 Abs 1 WKG, dass Mitglieder der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen alle physischen und juristischen Personen sowie sonstigen Rechtsträger sind, die (näher bestimmte) Unternehmen rechtmäßig selbstständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte