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Anspruch auf Krankengeld bei karenziertem DV während Verfahrens auf Berufsunfähigkeitspension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6652/11/2019 Heft 6652 v. 6.6.2019

ASVG: § 139 Abs 2a

OGH 20. 11. 2018, 10 ObS 84/18b

Personen in einem aufrechten Dienstverhältnis, bei denen die Höchstdauer ihres Krankengeldanspruches abgelaufen ist, die einen ablehnenden Bescheid des Pensionsversicherungsträgers über eine beantragte Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erhalten haben und keinen Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben, ist nach § 139 Abs 2a ASVG Krankengeld in der zuletzt bezogenen Höhe ab dessen Antragstellung beim Krankenversicherungsträger und längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten zu gewähren, jedoch nur solange die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit andauert. Wird die Pension rückwirkend zuerkannt, so ist dieses für denselben Zeitraum vom Krankenversicherungsträger geleistete Krankengeld von den Pensionsversicherungsträgern zu ersetzen.

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