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Spezialfragen zur Altersteilzeit

Thema - PersonalverrechnungDr. Erika MarekARD 6651/4/2019 Heft 6651 v. 31.5.2019

Altersteilzeit gibt älteren Dienstnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne einen Nachteil für die spätere Pension oder die Höhe der späteren Abfertigung in Kauf nehmen zu müssen, wobei auch der Entgeltausfall durch Zahlung eines Lohnausgleichs teilweise abgefedert wird.

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