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BFG: Keine doppelte Haushaltsführung wegen unentgeltlicher Mithilfe in Pferdezucht

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6647/18/2019 Heft 6647 v. 2.5.2019

EStG: § 16 Abs 1

BFG 15. 1. 2019, RV/7100511/2017

Die unentgeltliche Mithilfe der Ehefrau in einem Pferdezuchtbetrieb des Schwiegersohns bewirkt keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Ort der Berufstätigkeit, weshalb Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten keine abzugsfähigen Werbungskosten iSd § 16 EStG darstellen.

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