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Rechtzeitige Entlassung einer Reinigungskraft nach Überführung des Diebstahls

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6647/11/2019 Heft 6647 v. 2.5.2019

GewO 1859: § 82 lit d

OLG Wien 16. 10. 2018, 10 Ra 81/18g

Die Klägerin war beim beklagten Arbeitgeber als Reinigungskraft beschäftigt. Sie reinigte Appartements, die der Arbeitgeber über booking.com vermietete, sie reinigte aber auch in dessen Privathaus. Im Privathaus des Arbeitgebers befand sich eine große Bodenvase, in die der Arbeitgeber immer wieder Kleingeld einwarf. Als der Arbeitgeber bemerkte, dass in der Bodenvase weniger 2-Euro-Münzen waren, als dort sein müssten und seine Ehefrau erklärte, nie Geld aus der Vase genommen zu haben, kamen letztlich beide zum Schluss, dass wohl die Klägerin das Geld aus der Bodenvase genommen haben müsse. Um die Klägerin auf die Probe zu stellen, legte der Arbeitgeber am 23. 10. 2017 in der Früh elf Stück 2-Euro-Münzen in die Vase, bevor er und seine Ehefrau das Haus verließen. An diesem Tag entnahm die Klägerin der Vase 6 Euro, um damit ihr Wertkartenhandy aufzuladen. Der Arbeitgeber und seine Ehefrau kamen an diesem Tag um etwa 23:00 Uhr nach Hause und stellten fest, dass Geld fehlte.

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