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Engelbrecht, Entgeltfortzahlungsdauer im Krankenstand: Wirkung von Feiertagen, ZAS 2018, 333

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6645/17/2019 Heft 6645 v. 18.4.2019

Der Autor kommentiert die Entscheidung 9 ObA 13/18d (= ARD 6604/6/2018), wonach Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, den Entgeltfortzahlungszeitraum verlängern, wenn den erkrankten Arbeitnehmer an diesem Feiertag keine Arbeitsverpflichtung getroffen hätte; nur wenn der Arbeitnehmer am Feiertag zur Arbeitsleistung verpflichtet wäre, erhält er Krankenentgelt. Engelbrecht räumt zwar ein, dass aufgrund der komplexen Regelungen verschiedener Entgeltfortzahlungstatbestände unterschiedliche Auslegungsergebnisse möglich sind. Für ihn wirft die Schlussfolgerung des OGH, dass Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG nur für Tage gelten können, an denen normalerweise gearbeitet werden würde, aber neue Rechtsfragen auf. Folge man der Argumentation des OGH, müsste letztlich im Ergebnis immer geprüft werden, ob zum Zeitpunkt des Krankheitsfalls eine Arbeitspflicht bestand. Damit werde bspw fraglich, ob Zeiten der Dienstfreistellung, in denen der Arbeitnehmer krank wurde, nicht mehr für den Entgeltfortzahlungsanspruch herangezogen werden dürfen. Gleiches könnte gefragt werden, wenn ein Arbeitnehmer an einem von ihm bekannt gegebenen Postensuchtag plötzlich erkrankt. Auch sei die Entscheidung des OGH, dass kranke Arbeitnehmer, bei denen während ihres Krankenstands Feiertage liegen, einen längeren Entgeltfortzahlungsanspruch haben als Arbeitnehmer mit Krankenstand ohne Feiertag und Arbeitnehmer, die am Feiertag gearbeitet hätten, schlechter gestellt werden als Arbeitnehmer, die am Feiertag frei gehabt hätten, sachlich nicht überzeugend zu rechtfertigen.

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