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Wagnest, Die Auswirkungen eines Todesfalles auf das Arbeitsverhältnis, ASoK 2019, 18

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6643/17/2019 Heft 6643 v. 4.4.2019

Der Autor erläutert ausführlich die Rechtsfolgen, wenn ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber während des Dienstverhältnisses verstirbt. Im Fall des Todes des Arbeitnehmers wird aufgezeigt, welche Ansprüche den Erben direkt zustehen (zB Urlaubsersatzleistung, Abfertigung Alt) und welche in den Nachlass fallen (zB fällige Entgeltansprüche). Verstirbt der Arbeitgeber und handelte es sich dabei um eine natürliche Person, wird durch dessen Tod das DV im Allgemeinen nicht beendet, sondern geht zunächst auf die Verlassenschaft und in weiterer Folge auf die Erben im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge über. Der Nachlass bzw danach die Erben treten mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Arbeitgebers. Das Verfahren der Verlassenschaftsabhandlung wird ebenso kurz skizziert wie die Rechtsfolgen für die Hinterbliebenen und die für den Nachlass vertretungsbefugten Personen.

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