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EuGH: Betriebspension bei Insolvenz des Arbeitgebers

RechtsprechungEuGH - ausländische FälleBearbeiterin: Barbara TumaARD 6642/21/2019 Heft 6642 v. 28.3.2019

RL 2008/94/EG : Art 8

Zu einem britischen Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten gemäß Art 8 der RL 2008/94/EG (InsolvenzRL) ausnahmslos jedem einzelnen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers einen Ausgleich garantieren müssen, der mindestens 50 % des Werts seiner erworbenen Ansprüche aus einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung entspricht.

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