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Wirksame Zustellung in Databox bei langem Auslandsaufenthalt

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6642/15/2019 Heft 6642 v. 28.3.2019

BAO: § 98 Abs 2

Mit dem Einlegen in die Databox ist ein Schriftstück in den elektronischen Verfügungsbereich gelangt und damit zugestellt, auch wenn der Empfänger - aufgrund eines Auslandsarbeitseinsatzes - ins Ausland übersiedelt ist (hier: nach Ägypten) und temporär seine bisherige Abgabestelle aufgegeben hat.

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