vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwaltungsstrafe und Sicherheitsleistung - Doppelbestrafung?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6640/10/2019 Heft 6640 v. 14.3.2019

AVRAG: § 7i Abs 4, § 7m idF BGBl I 2015/152

VwGH 20. 9. 2018, Ra 2018/11/0107

Wird über den Geschäftsführer einer ausländischen Gesellschaft wegen der Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen der nach Österreich entsendeten Arbeitskräfte auf der Baustelle in Österreich eine Verwaltungsstrafe nach § 7i Abs 4 Z 1 AVRAG idF BGBl I 2015/152 verhängt, kann er gegen die Zulässigkeit der Bestrafung nicht ins Treffen führen, dass auch dem österreichischen Auftraggeber der gegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 7m Abs 3 AVRAG aF mit Bescheid aufgetragen worden ist, einen Teil des (der ausländischen Gesellschaft zustehenden) Werklohnes als Sicherheitsleistung an die Behörde zu bezahlen, sodass die Gefahr der doppelten Bestrafung (Geldstrafe und infolge Sicherheitsleistung nicht ausgezahlter Werklohn) bestehe. Die Behauptung der "Doppelbestrafung" entbehrt schon deshalb einer rechtlichen Grundlage, weil die Sicherheitsleistung gemäß § 7m Abs 8 AVRAG aF für frei zu erklären ist, wenn (ua) die verhängte Strafe vollzogen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte