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Mitwirkungsrechte der Betriebsräte im Universitätsrat - ordentlicher Rechtsweg zulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6637/16/2019 Heft 6637 v. 21.2.2019

ArbVG: § 38

Universitätsgesetz 2002: § 21 Abs 15

OGH 27. 9. 2018, 9 ObA 88/18h

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