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BFG: Sanierungskosten für Badezimmer bei anerkanntem Arbeitszimmer abzugsfähig

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6635/19/2019 Heft 6635 v. 7.2.2019

EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit d

BFG 4. 10. 2018, RV/7102556/2010

Das Finanzamt anerkannte ein vom Beschwerdeführer geltend gemachtes Arbeitszimmer (15 % der Fläche des Hauses) dem Grunde nach an. Strittig ist die anteilige Berücksichtigung der Aufwendungen für die Sanierung des Badezimmers (15 % von € 2.382,73 = € 357,41). Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung dieser anteiligen Sanierungskosten mit der Begründung, diese seien privat veranlasst und daher gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähig. Der Beschwerdeführer bringt hierzu vor, sanitäre Anlagen seien nicht selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter, Teil des Gebäudes und daher nicht einem bestimmten Raum, sondern der ganzen Wohnung zuordenbar; die Kosten seien daher anteilig absetzbar. Mit diesem Vorbringen hatte er vor dem BFG Erfolg:

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