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Überschreiten der Fahrerlaubnis des Dienstgebers - Strafbarkeit?

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaARD 6633/19/2019 Heft 6633 v. 24.1.2019

StGB: § 136

OGH 3. 8. 2018, 14 Os 70/18b

Gemäß § 136 Abs 1 StGB ("Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen") ist zu bestrafen, wer - ohne Einwilligung des Berechtigten - ein Fahrzeug in Gebrauch nimmt, "das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist". Nach § 136 Abs 4 StGB ist der Täter ua nicht zu bestrafen, wenn "ihm das Fahrzeug von seinem dazu berechtigten Dienstgeber anvertraut war".

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