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Übertragung von Kompetenzen des Betriebsrates an Zentralbetriebsrat

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6630/10/2019 Heft 6630 v. 4.1.2019

ArbVG: § 114

OLG Wien 29. 10. 2018, 7 Ra 37/18i

Nach § 114 Abs 1 ArbVG können der Betriebsrat und der Betriebsausschuss dem Zentralbetriebsrat mit dessen Zustimmung die Ausübung ihrer Befugnisse für einzelne Fälle oder für bestimmte Angelegenheiten übertragen. Diese Beschlüsse sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit.

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