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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2019

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6630/2/2019 Heft 6630 v. 4.1.2019

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2019 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 262,- (2018: € 257,-),

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