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Familienbeihilfe je nach Wohnort des Kindes - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6629/21/2018 Heft 6629 v. 20.12.2018

BGBl I 2018/83, ausgegeben am 4. 12. 2018

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden.

Indexierung

Für Kinder, die in einem anderen EU- bzw EWR-Staat oder der Schweiz leben, wird die Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem das Kind wohnt. Als Referenzwert wird hierzu die österreichische Leistungshöhe herangezogen. Für Kinder, die etwa in Bulgarien leben, soll dies eine deutliche Reduktion bedeuten, für Kinder in Dänemark oder der Schweiz hingegen eine Erhöhung.

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