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Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Umschulungsmaßnahme in geregeltem Lehrgang?

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6629/13/2018 Heft 6629 v. 20.12.2018

AlVG: § 12 Abs 3 lit f, § 12 Abs 5

Die vom VwGH bislang vertretene Auffassung, dass eine von einem Arbeitslosen absolvierte Schulungsmaßnahme nicht zugleich ein (Arbeitslosengeld ausschließender) "geregelter Lehrgang" iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG und eine (dem Arbeitslosengeld nicht entgegenstehende) Maßnahme iSd § 12 Abs 5 AlVG sein könne, kann seit der Neufassung des § 12 Abs 5 AlVG durch BGBl 1996/201 nicht mehr aufrechterhalten werden: Schon aus dem Gesetzeswortlaut geht hervor, dass die Abgrenzung, ob eine dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegenstehende Ausbildung gemäß § 12 Abs 5 AlVG vorliegt, nunmehr nach dem neu hinzugekommenen Kriterium eines entsprechenden Auftrages des Arbeitsmarktservice zu erfolgen hat. Trägt das AMS der arbeitslosen Person eine Maßnahme der Nach- oder Umschulung auf, dann soll Arbeitslosengeld (bzw Notstandshilfe) auch dann zustehen, wenn diese Maßnahme in der Absolvierung einer Ausbildung besteht, die in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG erfolgt.

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