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Regress der AUVA gegen Arbeitgeber nach Arbeitsunfall - Verjährung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6629/11/2018 Heft 6629 v. 20.12.2018

ASVG: § 334, § 337 Abs 1

OLG Wien 28. 8. 2018, 9 Ra 65/18x

Im vorliegenden Fall erlitt ein Arbeitnehmer des beklagten Arbeitgebers am 21. 10. 2010 einen schweren Arbeitunfall, der durch eine grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmervorschriften seitens des Arbeitgebers verursacht wurde. Die klagende AUVA als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte mit Bescheid vom 15. 6. 2011 den Unfall als Arbeitsunfall und sprach dem Arbeitnehmer eine 100%ige Dauerrente zu. Mit Klage vom 22. 9. 2017 begehrte die AUVA vom Arbeitgeber die Zahlung von € 140.541,80 sowie die Feststellung, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, der AUVA alle jene Leistungen zu ersetzen, die sie aus Anlass des Unfalls aufgrund der jeweils in Geltung stehenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die gesetzliche Sozialversicherung zu erbringen hat.

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