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Familienbonus Plus: Das neue Formular E 30 zur Geltendmachung beim Arbeitgeber

Thema - PersonalverrechnungWilhelm KurzböckARD 6628/4/2018 Heft 6628 v. 13.12.2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) wurde ein "Familienbonus Plus" eingeführt, mit dem es ab 2019 zu einer substanziellen steuerlichen Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern kommen wird. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr steht ein Absetzbetrag iHv € 125,- monatlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges € 41,68 für jeden Kalendermonat. Der Familienbonus Plus kann entweder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht oder über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.

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