vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Metallgewerbe/Arbeiter - KV-Erhöhung ab 1. 1. 2019

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6628/1/2018 Heft 6628 v. 13.12.2018

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2019 kommt es für die mehr als 110.000 Arbeiter im Metallgewerbe (ua Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik, Installateure) zu den folgenden KV-Erhöhungen:

Die Mindestlöhne steigen um 3,3 % (der neue Mindestlohn beträgt € 1.882,69).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte