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SV-Verzugszinsen ab 2019

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6626/2/2018 Heft 6626 v. 29.11.2018

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2019 (unverändert) 3,38 %.

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