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Inventur in Baumarkt durch polnisches Unternehmen: keine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6621/6/2018 Heft 6621 v. 25.10.2018

AÜG: § 4 Abs 2

Beauftragt eine österreichische Baumarktkette ein ausländisches Unternehmen (hier: ein Unternehmen mit Sitz in Polen) mit der Durchführung der jährlichen Inventur, so liegt keine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung vor, wenn

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