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Nutzung sozialer Medien durch Personalisten bei der Bewerberauswahl

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6621/3/2018 Heft 6621 v. 25.10.2018

Einer repräsentativen Befragung im Auftrag des deutschen Digitalverbands Bitkom unter 304 Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zufolge ist nur in 11 % der Unternehmen den Personalverantwortlichen ausdrücklich gestattet, die Profile der Bewerber in sozialen Netzwerken einzusehen. 4 % der Unternehmen verbieten der Personalabteilung den zusätzlichen Blick in soziale Netzwerke, die große Mehrheit (81 %) gibt an, dass es dazu keine Vorgaben gibt. Aber selbst wenn es nur im Ausnahmefall die explizite Erlaubnis gibt, informieren sich rund zwei Drittel der Personalisten in sozialen Netzwerken über Bewerber (29 % bereits bei der ersten Sichtung der Unterlagen, 67 % vor der Entscheidung zu einer Gesprächseinladung, 30 % nach dem ersten Gespräch mit dem Bewerber und 12 % als letzten Check, kurz bevor ein Vertrag zustande kommt). Für 16 % der befragten Personalisten ist das Vorhandensein eines Online-Profils zudem uU ein Einstellungskriterium. ( Quelle: www.bitkom.org ; Presseinformation vom 17. 10. 2018)

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