vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionserhöhung 2019 und Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6620/2/2018 Heft 6620 v. 18.10.2018

Die Regierungsvorlage zum Pensionsanpassungsgesetz 2019 (RV 293 BlgNR 26. GP vom 10. 10. 2018) sieht vor, dass die Pensionserhöhung für das Kalenderjahr 2019 abweichend von § 108h ASVG nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern abgestuft nach dem Gesamtpensionseinkommen erfolgen soll. Konkret sollen Pensionen bis zu € 1.115,- um 2,6 % sowie Pensionen zwischen € 1.115,- und € 1.500,- um jenen Prozentsatz erhöht werden, der zwischen den genannten Werten von 2,6 % auf 2 % linear absinkt. Pensionen über € 1.500,- bis zu € 3.402,- monatlich sollen um 2 % erhöht werden und Pensionen über € 3.402,- um einen Fixbetrag von € 68,-. Damit im Zusammenhang sollen auch alle Ausgleichszulagenrichtsätze außertourlich um 2,6 % erhöht werden. Weiters erfolgen Klarstellungen bezüglich der Anpassung von Pensionsleistungen, die wegen Erwerbstätigkeit weggefallen oder wegen Rehabilitationsmaßnahmen noch nicht angefallen sind bzw für die sich zum Anpassungszeitpunkt kein Auszahlungsbetrag ergibt (zB bei Hinterbliebenenpensionen). Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte