Der Artikel befasst sich mit dem seit 1. 7. 2017 geltenden Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG, BGBl I 2017/125 = ARD 6560/18/2017) und der damit verbundenen Verbesserung der Rechtsposition der versicherten Personen und deren Auftraggeber sowie der SVA bzw SVB. Die Verbesserungen liegen in der Einführung eines Spezialverfahrens zur Neuzuordung, einer Stärkung der verfahrensrechtlichen Position, insbesondere der SVA bzw der SVB, der Bindungswirkung bzw Rechtssicherheit von Entscheidungen, die auch für die Finanzämter bestehen, und der Entlastung allfälliger Dienstgeber (vormals Auftraggeber), indem nämlich die Beitragsschuld deutlich um bei der SVA bzw SVB bezahlte Beiträge reduziert wird. Ob dies auch tatsächlich gelebt werden wird, kann erst die Zukunft zeigen, wobei die Autorin im Alltag aufgrund der Überlagerung von zwei Verfahren mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensrechten (BAO bzw AVG/ASVG/GSVG) noch Schwierigkeiten ortet.