UStG: § 10
VwGH 21. 3. 2018, Ro 2015/13/0010
Nach § 10 Abs 2 Z 1 UStG 1994 idF vor BGBl I 2015/118 unterlag die Lieferung der - in Z 44 der Anlage zum UStG taxativ aufgezählten - Kunstgegenstände dem ermäßigten Steuersatz von 10 % (nunmehr: ermäßigter Steuersatz von 13 % gemäß § 10 Abs 3 Z 1 UStG iVm Z 10 der Anlage 2). Kunstfotografien sind allerdings in der Anlage nicht genannt. Der Verkauf von Kunstfotografien (fremder Künstler) durch einen Kunsthändler unterliegt daher nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.