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Handel mit fremden Kunstfotografien - Normalsteuersatz

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6615/22/2018 Heft 6615 v. 13.9.2018

UStG: § 10

VwGH 21. 3. 2018, Ro 2015/13/0010

Nach § 10 Abs 2 Z 1 UStG 1994 idF vor BGBl I 2015/118 unterlag die Lieferung der - in Z 44 der Anlage zum UStG taxativ aufgezählten - Kunstgegenstände dem ermäßigten Steuersatz von 10 % (nunmehr: ermäßigter Steuersatz von 13 % gemäß § 10 Abs 3 Z 1 UStG iVm Z 10 der Anlage 2). Kunstfotografien sind allerdings in der Anlage nicht genannt. Der Verkauf von Kunstfotografien (fremder Künstler) durch einen Kunsthändler unterliegt daher nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

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