HbG: § 17 Abs 1, § 20
OLG Wien 27. 9. 2017, 8 Ra 51/17d
Der Hausbesorger ist vertrauensunwürdig, wenn er sich wesentliche Verstöße gegen die Pflichten aus dem Hausbesorgerdienstvertrag zu schulden kommen lässt, die geeignet sind, die Vertrauensbasis zwischen ihm und seinem Dienstgeber so weitgehend zu zerstören, dass dem Dienstgeber seine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. Im vorliegenden Fall war die beklagte Hausbesorgerin vom 12. 12. 2012 bis 1. 1. 2013, insgesamt sohin über zwei Wochen, von ihrem Posten abwesend und auf Urlaub, ohne dies der Hausverwaltung anzuzeigen. Sie verreiste ins Ausland, wobei sie einen Vertreter erst offiziell per 2. 1. 2013 (den ersten Tag ihres genehmigten Urlaubs bis 28. 2. 2013) bekannt machte, ohne sich um dessen Eignung zu kümmern. Damit hat die Hausbesorgerin die Vertrauensbasis für eine weitere ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit ihrem Arbeitgeber zerstört und berechtigt dies den Arbeitgeber zur Entlassung.