GewO 1859: § 82 lit d
Versucht ein Mitarbeiter eines Wettlokals einen Gast mit körperlicher Gewalt von einem nur bestimmten Kunden vorbehaltenen Wettterminal zu entfernen, was in der Folge zu einem Raufhandel zwischen dem Mitarbeiter und dem Gast führt, rechtfertigt dies die Entlassung des Arbeitnehmers nach § 82 lit d GewO 1859 (Begehung einer strafbaren Handlung, die zu Vertrauensunwürdigkeit führt).